Was ist das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG)?
Begrenzung der Wertsicherung
Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) ist Teil des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (5. MILG) und gilt ab 1. Jänner 2026. Es begrenzt die vertragliche Wertsicherung von Wohnungsmietverträgen in der Voll- und in der Teilanwendung des MRG.
Das MieWeG stellt keine gesetzliche Wertsicherung bereit und sanierte auch keine unwirksamen Wertsicherungsklauseln. Es beschränkt lediglich bestehende vertragliche Wertsicherungen durch eine zweifache Begrenzung: zeitlich (Valorisierungen nur zum 1. April eines jeden Jahres) und betraglich (3%-Regel). Damit wirkt es als „Mietpreisbremse“ – künftige Inflationsspitzen treffen Wohnungsmieten nicht ungebremst.