Ihr Vermieter hat die Miete erhöht? Prüfen Sie hier, ob die Erhöhung legal ist.
Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) begrenzt seit 1. Jänner 2026, wie stark die Miete steigen darf. Geben Sie Ihre Daten ein – unser Rechner zeigt die maximal zulässige Miete.
Kein Rechtsexperte nötig – der Rechner führt Sie Schritt für Schritt.
Schritt 1: Ihr Vertragstyp
Neuverträge (ab 1.1.2026) und Altverträge (vor 1.1.2026) werden unterschiedlich berechnet. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch.
Häufige Fragen zum MieWeG
Ab wann gilt das neue MieWeG?
Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) gilt ab 1. Jänner 2026 und betrifft sowohl neu abgeschlossene Mietverträge als auch bestehende Altverträge. Die erste mögliche Anpassung nach MieWeG erfolgt zum 1. April 2026.
Kann mein Vermieter bei freiem Mietzins rückwirkend Geld nachfordern?
Bei freiem Mietzins (z. B. Neubauten im Teilanwendungsbereich des MRG) kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen eine unterlassene Wertsicherung nachholen. Liegt eine gültige und transparente Wertsicherungsklausel (z. B. an den VPI gekoppelt) vor, können Differenzbeträge grundsätzlich bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (allgemeine Verjährungsfrist nach ABGB). Unser Rechner zeigt bei freiem Mietzins einen überschlagsmäßigen Betrag, der rückwirkend nachforderbar sein könnte – die konkrete Durchsetzbarkeit sollte immer rechtlich geprüft werden.
Was ist die maximale Mietzinserhöhung?
Liegt die Inflation unter 3 %, gilt die volle VPI-Änderung. Bei Inflation über 3 % wird der darüberliegende Teil nur zur Hälfte berücksichtigt (z.B. bei 6 % Inflation ≈ 4,5 % zulässige Erhöhung). Für preisgeschützte Wohnungen gelten niedrigere Obergrenzen: 2026 maximal 1 %, 2027 maximal 2 %.
Gilt das MieWeG auch für meinen Altvertrag?
Ja. Das MieWeG gilt für alle Wohnungsmietverträge – unabhängig vom Abschlussdatum. Bei Altverträgen mit Wertsicherungsklausel wird die Parallelrechnung angewendet: Maßgeblich ist der niedrigere Wert aus Vertragsklausel und MieWeG-Begrenzung.
Wann darf die Miete angepasst werden?
Wertsicherungen sind nur einmal jährlich zum 1. April zulässig – unabhängig von abweichenden Klauseln in Ihrem Vertrag. Dies gilt ab 2026 für alle von MieWeG erfassten Mietverträge.
Wie prüfe ich meine Mietzinserhöhung?
Geben Sie Ihre aktuelle Miete, Vertragsdaten und ggf. die letzte Indexierung in den Rechner ein. Er zeigt die maximal zulässige Miete. Ist die vom Vermieter geforderte Erhöhung höher, können Sie sie anfechten oder rechtliche Beratung einholen.